AS47.00-Z-0001-01A Explosionsgefahr durch Entzünden, Vergiftungsgefahr durch Einatmen und Einnehmen von Kraftstoff sowie Verletzungsgefahr durch Haut- und Augenkontakt mit Kraftstoff Feuer, Funken, offenes Licht und Rauchen verboten.
Kraftstoffe nur in geeignete und entsprechend gekennzeichnete Behältnisse einfüllen.
Beim Umgang mit Kraftstoff Schutzkleidung tragen.
Gefahr!

Mögliche Gefahren

Explosions-, Vergiftungs- und Verletzungsgefahr
Kraftstoffe sind leicht entzündbar und giftig beim Einnehmen. Kraftstoff kann Hautschäden hervorrufen. So wird z. B. die Haut durch Berührung mit Benzin-Kraftstoff entfettet. Kraftstoffdämpfe sind explosionsfähig, unsichtbar und breiten sich am Boden aus. Sie sind beim Einatmen giftig und wirken in hoher Konzentration narkotisierend.

Schutzmaßnahmen/Verhaltensregeln
Länderspezifische Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften beachten.
Feuer, Funken, offenes Licht und Rauchen verboten.
Für ausreichende Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen.
Kraftstoffe niemals über Montagegruben ablassen oder einfüllen.
 


Abgelassenen Kraftstoff in geeigneten und verschließbaren Behältern deponieren.
Ausgelaufenen Kraftstoff sofort beseitigen.

Durchführung von Arbeiten am Fahrzeug mit offener Flamme
(z. B. Schweißen u. ä.)
Vor Durchführung dieser Arbeiten entsprechende Teile der Kraftstoffanlage ausbauen und offene Kraftstoffleitungen mit Stopfen verschließen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen
Benetzte Haut mit Wasser und Seife reinigen.
Benetzte Kleidung schnellstmöglich wechseln.
Gelangt Kraftstoff in die Augen, sofort die Augen mit Wasser ausspülen, ggf. Arzt aufsuchen.